Ihr Ansprechpartner für die einjährige Berufsfachschule
Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung
Die einjährigen Berufsfachschulen bieten Ausbildungsangebote für Absolventinnen und Absolventen aller Schularten, die nicht unmittelbar in eine betriebliche bzw. duale Ausbildung starten.
In dieser Schulart können Sie das erste Ausbildungsjahr in einem handwerklichen Ausbildungsberuf des entsprechenden Berufsfelds absolvieren.
Im Ausnahmefall können auch Bewerber ohne Schulabschluss aufgenommen werden.
Sie bereitet im Vollzeitunterricht auf eine weiterführende Ausbildung in den unten angeführten Berufsfeldern vor. Es wird die allgemeine Bildung vertieft und eine berufliche Grundbildung in berufsfachlicher und berufspraktischer Kompetenz vermittelt.
Insbesondere auf die praktische Grundausbildung wird in dieser Schulart großen Wert gelegt. Der Praxisunterricht wird in modern ausgestatteten Werkstätten unserer Schule gehalten.
Durch regelmäßige Betriebspraktika (Betriebstage) lernen die Schüler ihren Beruf bzw. ihren zukünftigen Ausbildungsbetrieb kennen.
An der Johann-Georg-Doertenbach-Schule bieten wir Ihnen die Möglichkeit in folgenden Berufsfeldern die einjährige Berufsfachschule zu besuchen:
- Kraftfahrzeugtechnik
- Metalltechnik
- Elektrotechnik
- Farbtechnik
Nach dem Besuch der einjährigen Berufsfachschule kann - wenn der Betrieb zustimmt - die Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr im Betrieb fortgesetzt werden.
Wurde die einjährige Berufsfachschule ohne Hauptschulabschluss erfolgreich besucht, wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung
Für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungs- oder Praktikumsplatzzusage (Vertrag zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule).
Natürlich werden wir Sie bei der Suche eines Praktikumsplatzes unterstützen, falls Sie bis zum Schuljahresbeginn, noch keinen gefunden haben.
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
Ausnahmen zu 1. und 2. sind möglich, wenn noch Ausbildungsplätze frei sind und die Leistungen des Bewerbers einen erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule erwarten lassen.
Zum AnmeldeformularAusbildungsangebote
Abschluss
Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule kann diese Schulart als erstes Ausbildungsjahr in einem einschlägigen Beruf anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei den zukünftigen Ausbildungsbetrieben.