Berufseinstiegsjahr / VAB

Ihre Ansprechpartnerin für das Berufseinstiegsjahr / VAB

Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung

Susanne Walther
Abteilungsleitung TG/VAB/2BFS
07051 / 965-152 walther.s@jgds-calw.de
Berufseinstiegsjahr und Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf

Berufseinstiegsjahr (BEJ):

Das BEJ vermittelt fachpraktische und fachtheoretische Grundkenntnisse in einem Berufsfeld, z.B. Holztechnik oder Metalltechnik
Allgemeinbildende Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, Computertechnik
Berufliche Orientierung im Praktikum
Der Besuch des BEJ erhöht die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und ermöglicht den Übergang in eine Zweijährige Berufsfachschule.

Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VABR):

Das VABR vermittelt fachpraktische Grundkenntnisse in der Bereichen  Metalltechnik, Gastronomie oder KFZ.
Lebensweltbezogene Kompetenzen in den Bereichen Arbeit, Umgang mit Geld, Wohnen
Allgemeinbildende Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, Computertechnik
Berufliche Orientierung im Praktikum
Der Besuch des VAB erhöht die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und ermöglicht den Übergang in eine Zweijährige Berufsfachschule.


Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Berufseinstiegsjahr:
Das BEJ kann besucht werden von Schülern unter 18 Jahren mit Hauptschulabschluss
Abgängern der Werkrealschule, Realschule oder des Gymnasiums.

Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf:
Das VABR kann besucht werden von Schülern unter 18 Jahren mit oder ohne Hauptschulabschluss
Abgängern der Förderschule
Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse

Zum Anmeldeformular

Abschluss

Berufseinstiegsjahr:
Das BEJ schließt mit einer Prüfung ab und soll die Startchancen für eine berufliche Ausbildung verbessern. Der BEJ-Abschluss schließt einen „dem Hauptschulabschluss gleichwertigen“ Bildungsabschluss ein.

Der Übergang in die Zweijährige Berufsfachschule ist möglich. Mit Beendigung des BEJ ist die allgemeine Berufsschulpflicht erfüllt.

Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf:
Schüler und Schülerinnen erlangen nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Mit Beendigung des VAB ist die allgemeine Berufsschulpflicht erfüllt.

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