Regelungen zum Unterricht Block A2 ab 12.04.21
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, sehr geehrte Duale Partner,
leider hat sich die Pandemiesituation nicht gebessert und wir können weiterhin nicht alle Klassen in Präsenz beschulen.
Unser Plan nach Ostern sieht so aus, dass wir in den ersten beiden Wochen (12.04. - 23.04) alle Prüflinge (inklusive der kompletten Klasse H2 FG 1T) beschulen wollen. Die Auszubildenden werden so auf Räume verteilt, dass die Abstandsregelung eingehalten werden kann. Die genaue Einteilung und die Bekanntgabe der Räume wird über die Klassenlehrer direkt an die Auszubildenden erfolgen. In Woche drei und vier (26.04. - 07.05.) werden dann alle restlichen Auszubildenden beschult, also alle, die die Grundstufe und die Fachstufe eins besuchen (mit Ausnahme der Klasse H2 FG 1T, die ja schon in den ersten beiden Wochen beschult werden wird). In den jeweils anderen beiden Wochen wird Fernunterricht stattfinden.
Die Prüfungsordnung unter Pandemiebedingungen sieht vor, dass sich die Schüler unmittelbar vor der Prüfung in Selbstquarantäne begeben können, dies ermöglichen wir mit unserer Beschulung.
Um so viel Sicherheit wie möglich zu gewährleisten, gelten die Hygieneregeln, die auf der Homepage verlinkt sind. Die Cafeteria bleibt geschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich im Fernunterricht befinden, haben weiterhin Unterricht nach Stundenplan, dieser ist verpflichtend. Wir bitten an dieser Stelle die Betriebe, Ihre Auszubildenden und uns dahingehend zu unterstützen, dass dieser Fernunterricht erfolgreich ist.
Für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis für die schwierige Beschulungssituation bedanken wir uns sehr, wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit, Kraft und Durchhaltevermögen.
Bitte beachten Sie die DEHOGA Corona Informationen für Ausbildungsbetriebe. LINK