Beschreibung der Zusatzqualifikation Barmanagement
Ausbildungsvoraussetzungen:
• Ausbildungsvertrag in einem anerkannten gastronomischen Beruf
• Vollendung des 18. Lebensjahr zu Beginn der Zusatzqualifikation
• Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes
Berufsbeschreibung:
Die Zusatzqualifikation „Barmanagement" kann ausschließlich im zweiten Lehrjahr (Fachstufe I) begonnen werden (Bitte beachten: In den Blöcken D und H ist in FS I kein Beginn möglich!) und erstreckt sich über zwei Schuljahre. Ein Abschluss ist nur möglich, wenn der Unterricht in beiden Fachstufen vollständig besucht wurde.
Der Unterricht wird überwiegend am Freitagnachmittag stattfinden.
Denjenigen, die an der Zusatzqualifikation teilnehmen, entstehen in der Schule keine Kosten.
Wichtige Unterschiede ergeben sich im schulischen Bereich:
Fachstufe I:
→ Fachkunde Bar allgemein (Geschichte der Bar, Jugendschutz, Fachbegriffe)
→ Getränke-, Warenkunde (alkoholfreie Getränke, Früchte und Obst an der Bar)
→ Betriebsabläufe an der Bar (Barstock, Checklisten, Speisen an der Bar)
→ Arbeitsplatz Bar (Zubereitungstechniken, Garnituren, alkoholfreie Misch-, Mixgetränke)
Fachstufe II:
→ Getränke-, Warenkunde (Spirituosen, Südweine, Schaumweine, ....)
→ Betriebsabläufe an der Bar (Barkarten erstellen, Werbemaßnahmen, ....)
→ Arbeitsplatz Bar (Abläufe Mixtechniken, Servieren und Präsentieren, Reklamationen)
→ Mixgetränkekategorien und Rezepte
→ Eventplanung im Bar Bereich
Abschlüsse und Prüfungen:
→ Die Prüfungen erfolgen schriftlich, praktisch und mündlich
→ Im Schulzeugnis wird die Zusatzqualifikation ausgewiesen
→ Der Absolvent erhält ein IHK-Zeugnis Zusatzqualifikation „Barmanagement"